Godau-Technik

A) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verbrauchergeschäfts
§ 1 Vertragsschluss


(1) Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen.
(2) Unsere Angebote gelten maximal 30 Tage. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.
(3) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten,
Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen
im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus
Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u. a.) sind
nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie
erfolgt ausdrücklich und schriftlich.


§ 2 Preise, Zahlung


(1) Unsere Preise sind Abholpreise. Sie sind sofort fällig und verstehen sich einschließlich Verpackung
und gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Wenn wir die Waren liefern und gegebenenfalls montieren sollen, bedarf dies einer besonderen
Vereinbarung.
(3) Die Aufrechnung ist ausgeschlossen. Es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unstreitig
oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, soweit es nicht aus
demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen.
(4) Leistet der Kunde auf eine Rechnung nicht und ist eine Mahnung erforderlich, betragen die
Mahnkosten jeweils 5,00 Euro.


§ 3 Lieferung und Montage


(1) Vereinbarungen über eine verbindliche Liefer- oder Montagezeit (Leistungszeit) müssen schriftlich
erfolgen.
(2) Können wir nicht pünktlich leisten, informieren wir den Kunden umgehend.
(3) Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten,
Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höhere Gewalt oder Verzögerungen
unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach angemessener
Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde, als auch wir zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind im vorliegenden Fall ausgeschlossen.
(4) Haben wir Verzögerungen zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften
vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.


§ 4 Ausführungszeiten bei Reparaturen


(1) Termine und Fristen für die Ausführung der Instandsetzungen sind nur verbindlich, wenn sie
von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind.
(2) Die Frist für die Ausführung der Instandsetzung beginnt an dem Tage, an dem die Übereinstimmung
über den Auftrag zwischen dem Auftraggeber und uns schriftlich vorliegt. E-Mail und Fax
reichen hierbei aus.


§ 5 Abnahme


Die Abnahme gilt spätestens als erfolgt, sobald der Auftraggeber den Instandsetzungsgegenstand
in Besitz genommen hat.


§ 6 Gefahrübergang


Die Gefahr geht mit Übergabe des Produkts auf den Kunden über, d. h. entweder bei Abholung oder
bei Lieferung.


§ 7 Eigentumsvorbehalt


Das von uns gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).


§ 8 Mängelgewährleistung


(1) Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit
unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:
a) wenn unsere Produkte vom Kunden oder Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut, in
Betrieb genommen oder genutzt werden.
b) bei natürlichem Verschleiß.
c) bei nicht ordnungsgemäßer Wartung.
d) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel.
e) bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von uns
nicht ausdrücklich genehmigt wurden.
(2) Beim Verkauf neuer Produkte beträgt die Gewährleistungszeit zwei Jahre, gerechnet ab Übergabe
des Produkts. Beim Verkauf gebrauchter Produkte beträgt die Gewährleistungszeit ein
Jahr, gerechnet ab Übergabe des Produkts.
(3) Offenkundige Mängel sind uns 14 Tage nach Erhalt der Sache anzuzeigen. Nach Ablauf dieser
Frist gilt das Produkt als genehmigt.


§ 9 Haftung


(1) Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten
nicht:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen;
b) bei Personenschäden
c) bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert
haben;
d) bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz
e) bei der Erfüllung der Hauptvertragspflichten


§ 10 Schadensklausel


Sollte der Vertrag aufgrund des Verschuldens des Kunden rückabgewickelt werden, sind wir berechtigt,
einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20 % des Netto-Auftragspreises zu fordern,
ohne dass es eines gesonderten Nachweises bedarf. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten,
nachzuweisen dass ein geringerer Schaden bzw. gar kein Schaden entstanden ist.


§ 11 Rechtswahl


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.


§ 12 Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie können Ihre Vertragserklärung – sofern Sie Verbraucher sind – innerhalb von zwei Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor
Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei
der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung)
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in
Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz
1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
Godau Golf & Kommunalmaschinen Technik
GmbH & Co. KG
Geschäftsführer Marcel Godau
Dorfstraße 93
23815 Geschendorf
Telefax: +49 (0)4553 99 59 29 3
E-Mail: Info(at)Godau-Technik.deDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!“>


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung –
wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen
können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr
Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige
Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem
höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für
Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


B) Besonderheiten bei Verträgen mit Unternehmern
§ 13 Umfang


(1) Bei Vertragsabschlüssen mit einem Unternehmen/Unternehmer gelten die obenstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, sofern nachfolgend nichts anderes geregelt wird.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
(3) §12 gilt nicht. Es besteht kein Widerufsrecht.


§ 14 Preise und Zahlungen


Falls zwischen Bestellung und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige
auf unseren Produkten liegenden Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen
zu erhöhen. Dabei werden wir dem Kunden die Umstände der Preiserhöhung konkret
darlegen.


§ 15 Gefahrübergang, Versicherung


(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produkt unser Auslieferungslager verlassen
hat. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder
Anlieferung, übernehmen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme
über.
(2) Verzögern sich oder bleiben der Versand oder Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde
nicht zu vertreten hat, aus, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm Versand- oder
Abnahmebereitschaft angezeigt haben.
(3) Wir verpflichten uns, das Produkt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten
zu versichern.


§ 16 Eigentumsvorbehalt


Zusätzlich zu der Regelung des § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Folgendes:


(1) Der Kunde tritt uns für den Fall der – im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
zulässigen – Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur vollständigen
Tilgung unserer sämtlichen Forderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf oder Vermietung
entstehenden künftigen Forderungen gegen seinen eigenen Kunden sicherheitshalber
ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Wir nehmen die Abtretung an.
Die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse
oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse unseres Kunden mit seinem
eigenen Kunden ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert
oder vermietet, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart
wurde, so tritt unser Kunde uns mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung
bzw. des Gesamtmietzinses ab, der dem von uns in Rechnung gestellten
Wert der Vorbehaltsware entspricht. Auf unser Verlangen sind uns die zur Geltendmachung
unserer Rechte die erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen.
(2) Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer,
Wasser uns sonstige Schäden zu versichern, sofern uns der Kunde nicht nachweist, dass er
selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Hierdurch tritt der Kunde schon
jetzt sämtliche Ansprüche gegen den Versicherer an uns ab.
(3) Gerät der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als
zehn Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen,
können wir vom Kunden Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne zuvor
den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden
Insolvenzantrag gestellt und nicht binnen zehn Tagen zurückgenommen wird. Kommt der
Kunde dem Herausgabeverlangen nicht nach, oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware,
sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu dürfen wir den
Standort der Vorbehaltsware betreten. Rücknahmekosten trägt der Kunde.


§ 17 Mängelgewährleistung


Zusätzlich zu den Regelungen hinsichtlich des Verbrauchsgüterkaufs gilt:


(1) Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel
sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts oder – wenn sich der Mangel erst
später zeigt – innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies
nicht, gilt das Produkt als genehmigt.
(2) Bei neuen Sachen beträgt die Gewährleistung ein Jahr ab Abnahme bzw. Ablieferung. Bei gebrauchten
Sachen schließen wir die Gewährleistung vollständig aus. Dies gilt nicht für solche
Fälle, in denen wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder bei vorsätzlichem Handeln
von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen.

§ 18 Gerichtsstand


Gerichtsstand ist Bad Segeberg. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden
zu klagen.


§ 19 Salvatorische Klausel


Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen der Teile A und B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch
die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer
Weise erreicht werden kann.

§ 20 Verbraucherschlichtungsverfahren

Die Godau Golf- & Kommunalmaschinen Technik GmbH & Co. KG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Bei Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können Sie sich an die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Lübeck, Breite Straße 10-12, 23552 Lübeck,
E-Mail: vermittlungsstelle@hwk-luebeck.de wenden.


Stand 03/2020